Die Eigentümerversammlung – Das zentrale Organ der WEG
Auf der Eigentümerversammlung fällen die Wohnungseigentümer alle wesentlichen Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum, Wirtschaftspläne und Instandhaltungen.
Grundregeln für eine rechtssichere Versammlung
Einladungsfrist: Die Einladung muss in Textform mit einer Frist von mindestens drei Wochen versendet werden.
Beschlussfähigkeit: Jede ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung ist unabhängig von den vertretenen Anteilen beschlussfähig.
Protokollierung: Über die gefassten Beschlüsse ist unverzüglich ein Protokoll anzufertigen und allen Eigentümern zuzusenden.
Kontakt
Hausverwaltung Harald Wenzel
Waldhornstraße 62, 82110 Germering
Telefon: +49 (0) 170-9603660
E-Mail: info@hausverwaltung-HaraldWenzel.de
