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WEG-Verwalter wechseln – Rechtssichere Abberufung und Neubestellung

Seit der WEG-Reform ist die Abberufung des WEG-Verwalters für Eigentümergemeinschaften vereinfacht worden: Die Abberufung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Wichtige Schritte für den Verwalterwechsel in der WEG

Beschlussantrag stellen: Die Abberufung des alten und die Neubestellung des neuen Verwalters müssen als Tagesordnungspunkt (TOP) auf die Einladung zur Eigentümerversammlung gesetzt werden.

Einfache Mehrheit: Für die Abberufung sowie die Bestellung des neuen Verwalters reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Vertragsabschluss durch den Beirat: Der Verwaltungsbeirat wird durch Beschluss ermächtigt, den neuen Verwaltervertrag zu unterzeichnen.

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Kontakt

Hausverwaltung Harald Wenzel

Waldhornstraße 62, 82110 Germering

Telefon: +49 (0) 170-9603660

E-Mail: info@hausverwaltung-HaraldWenzel.de

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