WEG-Verwalter wechseln – Rechtssichere Abberufung und Neubestellung
Seit der WEG-Reform ist die Abberufung des WEG-Verwalters für Eigentümergemeinschaften vereinfacht worden: Die Abberufung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Wichtige Schritte für den Verwalterwechsel in der WEG
Beschlussantrag stellen: Die Abberufung des alten und die Neubestellung des neuen Verwalters müssen als Tagesordnungspunkt (TOP) auf die Einladung zur Eigentümerversammlung gesetzt werden.
Einfache Mehrheit: Für die Abberufung sowie die Bestellung des neuen Verwalters reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Vertragsabschluss durch den Beirat: Der Verwaltungsbeirat wird durch Beschluss ermächtigt, den neuen Verwaltervertrag zu unterzeichnen.
Kontakt
Hausverwaltung Harald Wenzel
Waldhornstraße 62, 82110 Germering
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